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Organigramm der KSKV | CASAT
Die KSKV/CASAT basiert auf verbandseigenen Statuten und ist wie folgt organisiert:

Delegiertenversammlung KSKV | CASAT
Die DV ist das oberste Gremium. Je nach Mitgliederzahl werden die Verbände an der DV von Delegierten vertreten. Alle wichtigen Vorlagen müssen der DV vorgelegt und von ihr verabschiedet werden.

Vorstand KSKV | CASAT
Die Vorstandsmitglieder sind von den Mitgliederverbänden gewählte Personen (siehe unter Vorstand).

Projektsteuerungsgruppe HFP-KST
Ist eine Untergruppe des Vorstandes und hat folgenden Auftrag:
Erarbeitung und Einsetzung einer Höheren Fachprüfung mit allen dazu notwendigen Schritten.
Die Projektsteuergruppe ist zu regelmässigem Rapport gegenüber dem Vorstand KSKV/CASAT verpflichtet.
Alle wichtigen Schritte müssen vom Vorstand bewilligt werden.

Arbeitsgruppen betreffend HFP
Diese werden von der Projektsteuergruppe einberufen und unterstehen dieser direkt. Sie werden von der PSG HFP-KST in ihrer Arbeit begleitet und überprüft. Alle Arbeiten dieser AG's werden der Projektsteuergruppe zur Genehmigung vorgelegt.

Qualitätssicherungskommission KSKV | CASAT
Seit November 2008 ist die Qualitätssicherungskommission, QSK, aufgestellt. Die QSK wird in Zukunft die Höhere Fachprüfung überwachen. Die definitive Zusammensetzung wird bei der ersten Durchführung einer HFP gebildet.

Subkommission Anbieter Akkreditierung SK-AA
Die Aufgabe dieser Subkommission besteht in der Überprüfung der Bildungsinstitute und deren Ausbildungsangebot. Seit 1. Januar 2009 können die Bildungsinstitute ihre Dossiers zur Überprüfung und anschliessender Akkreditierung einreichen. Bei erfolgreicher Akkreditierung wird ein spezielles Label "KSKV/CASAT akkreditiert" verliehen. Mit diesem Label dürfen die Bildungsinstitute werben.

Arbeitsgruppe zur Anerkennung der Kunsttherapie KSKV | CASAT im Behindertenbereich
Eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Alice Hasler Frischknecht und Dietrich von Bonin, hat eine detaillierte Stellungnahme zur "Anerkennung der Kunsttherapie im Behindertenbereich" ausgearbeitet.
Vorgängig sind alle namhaften Institutionen in diesem Bereich angeschrieben worden. Ein über-wältigend grosser Teil dieser Organisationen und Dachorganisationen "fordern oder wünschen die Anwendung von Kunsttherapie im Behindertenwesen".
Diese Unterlagen zusammen mit einer detaillierten Beschreibung der einzelnen Fachrichtungen und deren Anwendung im Behindertenbereich wurden dem EDK und SODK eingereicht.

Methodendarstellung der Kunsttherapien KSKV/CASAT im Behindertenbereich

Verordnung des neuen Finanzausgleiches NFA
Im 2007 hat die KSKV/CASAT, eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Alice Hasler Frischknecht, zweimal Stellung zur interkantonalen Vereinbarung, genommen. Bei der zweiten Stellungnahme haben 12 Behindertenverbände der Schweiz sich mit der gleichen Formulierung für die Kunsttherapie eingesetzt.
Folgende Teilziele und damit ein Weiterbestehen der Kunsttherapie in Institutionen als Unterstützungsangebot, wurden erreicht:
Für die Sonderpädagogik wurde in der interkantonalen Vereinbarung der EDK Art. 5 "verstärkte Massnahmen" geschaffen. Darin kann die Kunsttherapie ihren Platz finden
Für die Sonderpädagogik findet die Kunsttherapie in der Leistungskategorie "Beschäftigung" ihren Platz.

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